Der Bezirk 21 stellt im eigenen Namen und im Namen von Mitgliedern der Bezirke 08, 09, 12, 15, 20 und 22 den Antrag für eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
Misstrauensantrag
Der Landesverband veröffentlicht zeitgerecht die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung.